Planung & Tipps
Visum beantragen für den Auslandsumzug: Wie, Wo und Wann?
Wir Europäer sind verwöhnt: Innerhalb der EU können wir frei reisen und umziehen – ohne große bürokratische Hürden und Reiseformalitäten. Wer jedoch ins EU-Ausland umziehen möchte, muss hierfür normalerweise ein Visum beantragen. Wie Sie als Auswanderer an die passende Einreisegenehmigung kommen, erläutert Umzugspreisvergleich hier.
Als Tourist kann man als Bürger mit einem gültigen deutschen Reisepass in viele Länder visumfrei einreisen – auch nach Übersee in die USA. Für Auswanderer sieht das häufig anders aus: Die meisten Länder verlangen ein Visum, zum Beispiel ein Arbeitsvisum, damit der Einwanderer sich für eine gewisse Zeit oder dauerhaft im Land aufhalten darf. Dabei hat jedes Land unterschiedliche Einreisebestimmungen, die sich auch von einem Tag auf den anderen ändern können. Deshalb sollten Sie sich als Auswanderer vor Reiseantritt unbedingt über die aktuellen Regeln des Landes, in das Sie umziehen möchten, informieren.
Wo kann man ein Visum beantragen?
Ins Nicht-EU-Ausland umziehen geht meist nur mit einem Visum. Zuständig für die Vergabe von Visa sind fast immer die konsularischen Vertretungen des Landes, in das Sie einreisen möchten. Konsulate und Botschaften gibt es in größeren Städten. Erkundigen Sie sich daher vorab, wo die für Ihren Wohnsitz zuständige Vertretung Ihres Auswanderungsziels sitzt. Visa für Langzeitaufenthalte müssen Sie normalerweise vor Reiseantritt beantragen. Wichtige Punkte, die Sie beim Visumantrag generell beachten sollten, sind:
- Die Ausstellungsdauer: Wie lange müssen Sie auf Ihr Visum warten? Ab wann ist Ihr Visum gültig?
- Brauchen Sie einen Vor-Ort-Termin, bei dem Sie sich persönlich vorstellen, oder können Sie den Antrag per E-Mail oder postalisch erledigen?
- Kosten für das Visum: Fallen Gebühren für das Visum an? Und wenn ja, wie hoch sind diese?
- Welche Visumart ist für Ihre individuelle Situation geeignet? Arbeitsvisum, Geschäftsvisum, Touristenvisum oder Studentenvisum
- Dokumente: Welche Unterlagen benötigen Sie für den Antrag? Ist Ihr Reisepass noch mindestens sechs Monate gültig?
- Aufenthaltsdauer: Wie lange dürfen Sie mit dem Visum im Land bleiben?
- Anzahl der Einreisen: Wie oft dürfen Sie innerhalb der Gültigkeit des Visums ein- und ausreisen? Dürfen Sie überhaupt ausreisen und wieder einreisen?
Wann sollte man das Visum beantragen?
Sie sollten das Visum nicht zu früh und nicht zu spät beantragen. Der Grund: Manche Visa haben nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer, innerhalb derer Sie ins Land einreisen dürfen. Die Gültigkeit eines Visums für China beispielsweise beginnt mit dem Ausstellungstag. Beantragen Sie das Visum zu früh, kann es sein, dass das Visum nicht mehr gültig ist, wenn Sie die Reise antreten. Wer dagegen zu spät dran ist, dem kann es passieren, dass die Behörden nicht rechtzeitig vor Reiseantritt mit der Bearbeitung des Antrags fertig werden. Dann müssen Sie die Einreise eventuell sogar verschieben.
Besonderer Service: Visum-Agenturen helfen bei der Beantragung weiter
Wenn Sie befürchten, dass Sie im Dschungel der Einreise- und Visabestimmungen nicht so richtig durchblicken, können Sie sich auch an eine der zahlreichen Visum-Agenturen wenden. Die haben sich auf die Beantragung und Beschaffung von Visa spezialisiert. Gegen Gebühr beraten die Visum-Agenturen Auswanderungswillige und helfen ihnen auch beim Umgang mit den Einwanderungsbehörden. Manche Agenturen bieten ihre Dienstleistung sogar nur für ein spezielles Land an. Da viele Auswanderer in die Vereinigten Staaten von Amerika ziehen möchten, gibt es zum Beispiel Unternehmen, die sich auf das Beschaffen eines Arbeitsvisums bzw. einer Greencard für die USA spezialisiert haben.
Auswandern ohne Visum
Deutsche können als Bürger der Europäischen Union (EU) visumfrei in andere Mitgliedsstaaten der EU einreisen bzw. auswandern. Die Grundlage dafür bildet das Freizügigkeitsgesetz/EU, das es Unionsbürgern erlaubt, sich als Arbeitnehmer oder Arbeitsuchender im gesamten EU-Gebiet frei zu bewegen. Wer ausreichende finanzielle Mittel besitzt und krankenversichert ist, darf auch ohne Arbeitsaufnahme innerhalb der EU ein- und ausreisen wie er möchte. Das Gleiche gilt für begleitende Familienangehörige von EU-Bürgern. Wer länger als drei Monate im Land bleiben möchte, braucht jedoch gegebenenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung, die er bei der zuständigen Behörde beantragen muss.
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