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Wohnungsübergabe

Wohnungsübergabeprotokoll: Das sollten Mieter beim Ein-und Auszug beachten

Beim Ein- und Auszug halten Mieter und Vermieter in einem Übergabeprotokoll den aktuellen Zustand der Wohnung fest. Gesetzlich wird ein Wohnungsübergabeprotokoll nicht gefordert, sichert Sie als Mieter aber im Zweifelsfall bei Unklarheiten oder Streitigkeiten gegenüber Ihrem Vermieter ab. Umzugspreisvergleich hat für Sie zusammengefasst, was in ein Wohnungsübergabeprotokoll aufgenommen werden sollte und was es zu beachten gibt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wohnungsübergabeprotokoll als unverzichtbare Bestandsaufnahme der Wohnung
  2. Inhalte des Wohnungsübergabeprotokolls
  3. Wohnungsabnahme immer in der leeren Wohnung
  4. Vorbereitung auf die Wohnungsübergabe
  5. Wohnungsübergabe mit dem Vermieter
  6. Beim Einzug: Übergabeprotokoll für eine gründliche Abnahme

In dieser Mustervorlage sind alle Punkte zusammengefasst, die Sie bei der Wohnungsübergabe beachten sollten. Laden Sie die Vorlage kostenlos herunter und haken Sie am Tag der Übergabe bequem Punkt für Punkt ab.

Wohnungsübergabeprotokoll herunterladen

1. Das Wohnungsübergabeprotokoll als unverzichtbare Bestandsaufnahme der Wohnung

Die Mietvertragsparteien sollten den Zustand der Wohnung vor dem Einzug und beim Auszug unbedingt in einem Wohnungsübergabeprotokoll festhalten. Für die Erstellung eines ausführlichen Übergabeprotokolls sollten Sie sich auf jeden Fall ausreichend Zeit nehmen und dafür gemeinsam mit Ihrem Vermieter einen Wohnungsdurchgang machen. Ist Ihr Vermieter zeitlich verhindert oder weigert er sich, ein Protokoll mit Ihnen zu erstellen, dann bitten Sie alternativ einen Bekannten als Zeugen, mit Ihnen die Wohnung zu besichtigen.

Tipp: Vielleicht kennen Sie einen Fachmann, der sich mit Wohnungsmängeln oder Renovierungsarbeiten auskennt, der Sie hier begleiten kann.

2. Inhalte des Wohnungsübergabeprotokoll

Gehen Sie die gesamte Wohnung ab und erfassen Sie Raum für Raum alle ersichtlichen Mängel im Protokoll, auch wenn Sie Ihnen noch so gering erscheinen sollten. Vergessen Sie dabei auch nicht den Flur, den Abstellraum und Keller oder die zum Mietobjekt zählende Außenanlage.

Mögliche Mängel in einer Wohnung:

  • Flecken an der Wand
  • Fehlende Sockelleisten
  • Kratzer im Laminat
  • Abgeplatzter Putz
  • Gesprungene Boden- oder Wandfliesen
  • Abgenutzte Armaturen im Bad/ in der Küche

Im Wohnungsübergabeprotokoll notieren Sie neben den Mängeln in den Räumen auch die Zählerstände für Gas, Wasser und Strom, ebenso die Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel. Abschließend unterschreiben Vermieter und Mieter das Protokoll, von dem jede Partei eine Kopie erhält.

Muster-Wohnungsübergabeprotokoll kostenlos downloaden

3. Wohnungsabnahme immer in der leeren Wohung

Erstellen Sie das Wohnungsübergabeprotokoll immer beim Durchgang durch eine leere Wohnung. Das heißt: vor dem Einzug oder beim Auszug, wenn bereits alle Möbel ausgeräumt wurden und Sie eventuelle Schönheitsreparaturen abgeschlossen haben. Hat Ihr Vermieter für die Bestandsaufnahme keine Zeit, sollten Sie die Wohnung unbedingt mit einem neutralen Zeugen begehen. Mit entsprechenden Fotos dokumentieren Sie ergänzend den Zustand der Räumlichkeiten und sichern sich damit zusätzlich gegen spätere Streitigkeiten ab.

4. Vorbereitung auf die Wohnungsübergabe

Drucken Sie das Wohnungsübergabeprotokoll unbedingt vor dem vereinbarten Termin aus und machen sich vorab damit vertraut. Gehen Sie am Tag der Wohnungsübergabe einige Zeit vor der vereinbarten Uhrzeit in die Wohnung und überprüfen noch einmal deren angemessenen Zustand.

Dabei sollten Sie darauf achten, dass die Wohnung wirklich leer und sauber ist, dass alle Fenster fest verschlossen und die Gas- bzw. Wasserhähne fest zugedreht sind. Leeren Sie auch noch einmal Ihren Briefkasten und entfernen Sie bei der Gelegenheit gleich Ihre Namensschilder vom Briefkasten, der Klingel und der Wohnungstür.Zudem sollten in der Wohnung noch einige Lampen installiert sein, falls der Übergabetermin in den Abendstunden stattfindet. Nur so können Sie den einwandfreien Zustand der Wohnung dokumentieren.

5. Wohnungsübergabe mit dem Vermieter

Der gemeinsame Rundgang mit einem abschließenden Protokoll ist auch für die schnelle Rückerstattung der Mietkaution wichtig. Der Rückerstattung der Kaution steht in der Regel nichts im Wege, wenn im Abnahmeprotokoll keine Mängel festgehalten sind. Der Vermieter kann allerdings für die noch ausstehenden Betriebskosten einen Restbetrag bis zur finalen Abrechnung einbehalten.

Kleinere Schäden wie beispielsweise leichte Kratzer im Parkett sind normale Abnutzungserscheinungen und dürfen vom Vermieter beim Wohnungsdurchgang nicht beanstandet werden. Ist ihr Vermieter anderer Meinung, so halten Sie im Übergabeprotokoll unbedingt die unterschiedlichen Meinungen beim entsprechenden Mangel fest.

Schlüssel bei Auszug persönlich übergeben

Idealerweise übergeben Sie alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel beim Auszug persönlich an Ihren Vermieter und lassen sich die Übergabe schriftlich bestätigen. Ist dies nicht möglich, sollten Sie die Schlüssel dem Vermieter oder Verwalter per Einschreiben mit der Post zuschicken, damit Sie einen entsprechenden Nachweis über die Zustellung erhalten.

6. Beim Einzug: Übergabeprotokoll für eine gründliche Abnahme

Bei der ersten Wohnungsbesichtigung werden Mängel oftmals übersehen und können bei einer gemeinsamen Wohnungsbegehung vor dem Einzug noch entdeckt werden. Sie können dann vom Vermieter die Beseitigung des Mangels verlangen. Prüfen Sie beim Durchgang unbedingt auch die Funktionsfähigkeit von Wasserhähnen, WC-Spülungen und anderen Installationsobjekten. Darüber hinaus sollten Sie bei allen Fenstern und Türen überprüfen, ob sie sich problemlos öffnen und schließen lassen. Notieren Sie eventuelle Mängel unbedingt im Wohnungsübergabeprotokoll und dass Sie sich ihre Gewährleistungsrechte deshalb vorbehalten. Tun Sie dies nicht, können Sie die Miete aufgrund dieser Mängel rückwirkend nicht mindern.

Auch beim späteren Auszug sichert Sie das Übergabeprotokoll gegenüber Ihrem Vermieter ab. Er kann Sie dann nicht für Schäden haftbar machen, die bereits beim Einzug im Protokoll vermerkt wurden. Seien Sie also pingelig, lassen Sie sich nicht zu einem schnelleren Durchgang drängeln und vermerken Sie jede Kleinigkeit im Protokoll.

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