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Planung & Tipps

Steuertipps

Mit Steuertipps die Umzugskosten reduzieren

Mithilfe Ihrer Steuererklärung reduzieren Sie ihre Umzugskosten. Diese Steuertipps zeigen Ihnen, wie Sie bei beruflich bedingten und bei privaten Umzügen einige der Umzugskosten steuerlich absetzen.

Steuertipps für den beruflich bedingten Umzug

Wenn ein Arbeitsplatzwechsel oder die Aufnahme einer Beschäftigung – erstmalig oder um eine Arbeitslosigkeit zu beenden – einen Umzug in eine andere Stadt oder Region notwendig machen, spricht man von einem beruflich bedingten Umzug. Das ist auch der Fall, wenn sich durch einen Umzug der Weg zum Arbeitsplatz erheblich verkürzt oder Ihnen eine Dienstwohnung angeboten wird. Ein weiterer beruflich bedingter Umzug findet statt, wenn Sie zum Beispiel eine Zweitwohnung aufgeben, um in eine Familienwohnung umzuziehen. Hier entfällt für das Finanzamt der Posten der doppelten Haushaltsführung, sodass die Kosten für den Umzug zum großen Teil von der Steuer abgesetzt werden können.

Umzugskostenpauschale bei beruflich bedingten Umzügen

Einer der wichtigsten Steuertipps befasst sich mit der sogenannten Umzugskostenpauschale. Sie umfasst sonstige Umzugskosten, für die Sie keine Einzelnachweise erbringen müssen. Um diese Pauschale absetzen zu können, muss unter anderem eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Umzug muss aus beruflichen Gründen zwingend notwendig sein (Neuer Arbeitsplatz oder Verkürzung des Arbeitsweges um mindestens eine Stunde).
  • Der Lebensmittelpunkt wird durch den Umzug an einen neuen Wohnort verlegt und die doppelte Haushaltsführung dadurch vermieden.
  • Ausnahme: Anerkannt wird auch ein Umzug, wenn er aufgrund einer außergewöhnlichen Belastung durch Krankheit oder Behinderung erfolgt.

Die Umzugskostenpauschale deckt bestimmte Zusatzkosten beim Umzug ab. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Inserate für die Wohnungssuche
  • An- oder Ummeldegebühren
  • Ausgaben für Handwerker für die Installation von Geräten, ganzen Küchen, Lampen und Ähnliches
  • Trinkgelder für die Umzugshelfer
  • bestimmte Renovierungsarbeiten, die in der alten Wohnung anfallen

Ohne Einzelbelege liegt die Umzugskostenpauschale seit März 2016 bei 1.460 Euro für Verheiratete, 730 Euro für Einzelpersonen und 322 Euro für jede weitere Person im Haushalt. Kosten, die darüber hinausgehen, können Sie weiterhin als Werbungskosten mit entsprechenden Belegen geltend machen. Steuertipps für Familien mit Kindern: Unter Umständen können Sie für einen umzugsbedingten Nachhilfeunterricht Ihrer Kinder zusätzlich 1.725 Euro (Stand 2014) von der Steuer absetzen.

Steuertipps sind auch für den privaten Umzug wichtig

Um Umzugskosten beim privaten Umzug steuerlich abzusetzen, müssen Sie deutlich machen, dass sich Ihr Lebensmittelpunkt nun in einer anderen Stadt oder Region befindet und Sie so unter anderem die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung vermeiden. Absetzbare Kosten sind neben dem reinen Möbeltransport von der alten zur neuen Wohnung unter anderem diese Ausgaben:

  • doppelte Mietzahlungen (bis zu drei Monatsmieten für die neue und sechs Monatsmieten für die alte Wohnung, falls sich der Einzug verzögert oder der alte Mietvertrag nicht vorher gekündigt werden kann)
  • Maklergebühren für die Vermittlung einer neuen Wohnung
  • bestimmte Renovierungsarbeiten, die unter den Begriff “Herstellungsaufwand vor Einzug” fallen
  • Fahrten zur Besichtigung einer potenziellen Wohnung (tatsächliche Kosten nach Vorlage der Belege oder 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer)

Nutzen Sie diese hilfreichen Steuertipps, um bei Ihrem nächsten Umzug bares Geld zu sparen. Es lohnt sich!

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