Umzug & Arbeitsamt
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Arbeitsamtumzug – so beteiligt sich die Agentur für Arbeit an Ihren Umzugskosten
Auch nach der Abschaffung der Umzugskostenbeihilfe seit dem 1. Januar 2009 besteht die Möglichkeit, vom Arbeitsamt Unterstützung bei den Kosten eines Umzugs zu erhalten. Für diesen sogenannten “Arbeitsamtumzug” stehen der Agentur für Arbeit Gelder in Form des bekannten “Vermittlungsbudgets” zur Verfügung. Seine maximale Höhe beträgt 4.500 Euro. Sie kommen in den Genuss dieser Mittel, wenn Sie zum folgenden arbeitssuchenden Personenkreis gehören:
- Absolventen einer Ausbildung oder eines Studiums, die eine Beschäftigung suchen
- von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer
- Arbeitslose
Hinweis: Die Agentur für Arbeit übernimmt häufig ebenfalls die Renovierungs- beziehungsweise Umzugskosten für Hartz-IV-Bezieher, die ihre zu teure Wohnung gegen eine günstigere tauschen müssen.
Unterstützungsleistungen gewährt das Amt für einen beruflich bedingten oder zum Zweck der Arbeitsaufnahme erforderlichen Umzug als Ermessensentscheidung. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Notwendigkeit des Orts- beziehungsweise Adresswechsels bei der Beantragung plausibel und ausführlich darzustellen.
Umzugskosten beim Arbeitsamt rechtzeitig beantragen
Damit es mit der Kostenerstattung von der Agentur für Arbeit klappt, beantragen Sie diese rechtzeitig sobald Sie das Umzugsdatum wissen. Beantragen Sie eine Kostenübernahme als Betroffener erst nach erledigtem Umzug, hat dies keinerlei Aussichten auf Erfolg.
Fahrtdauer zum Arbeitsplatz als Bedingung für die Kostenübernahme
Bevor die Agentur für Arbeit eine Kostenübernahme für den Umzug bewilligt, überprüft sie, ob der Ortswechsel unabdingbar ist. Dies sieht das Arbeitsamt als gegeben an, sobald der Arbeitsweg (hin und zurück) mehr als zweieinhalb Stunden vom bisherigen Wohnort aus in Anspruch nimmt.
Hinweis: Ob ein Arbeitsweg zumutbar ist oder nicht, entscheidet das Arbeitsamt im Einzelfall. So geht das Arbeitsamt bei Teilzeitbeschäftigten regelmäßig davon aus, dass die Zeit für die Anfahrt zum Arbeitsplatz deutlich geringer als zweieinhalb Stunden sein muss. Eine Ausnahme vom obigen Grundsatz gilt bei besonderen Umständen, wie zum Beispiel private Verpflichtungen wegen der Pflege von Angehörigen.
Begrenzung der Übernahme auf bestimmte Kostenarten
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass das Arbeitsamt nur angemessene Umzugskosten übernimmt. Darunter fallen die Kosten für den Transport von Möbeln und Hausrat. Gegebenenfalls bekommen Sie ebenso ein Darlehen für die Renovierungskosten oder die Mietkaution vom Arbeitsamt. Dagegen ist die Kostenübernahme für die folgenden Leistungen und Produkte ausgeschlossen:
- das Ein- und Auspacken von Umzugskartons
- das Ab- und Aufbauen von Möbeln
- jede Art von Verpackungsmaterial
Einzureichende Unterlagen
Damit die Agentur für Arbeit Ihren Antrag auf Umzugskostenerstattung schnell bearbeitet und genehmigt, reichen Sie sämtliche erforderlichen Unterlagen frühzeitig ein. Im Einzelnen benötigt das Arbeitsamt:
- den neuen, von beiden Seiten unterschriebenen Arbeitsvertrag
- den unterzeichneten Mietvertrag für die neue Wohnung
- mindestens drei Kostenvoranschläge von verschiedenen Umzugsunternehmen
Tipp: Achten Sie darauf, dass die Speditionen ausschließlich übernahmefähige Positionen in ihren Kostenvoranschlägen ausweisen. Wenn Sie zusätzliche Informationen zu Umzügen benötigen, finden Sie bei umzugsvergleich.de viele praktische Tipps.
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