Planung & Tipps
Umzugskosten: Was kostet mein Umzug?
Sie wollen wissen, ob sie mit einem Umzugsunternehmen Kosten sparen? Mit unserem Umzugsrechner lassen sich Umzugskosten schnell und einfach kalkulieren.
Unsere Umzugskosten-Tabelle zeigt Ihnen, welche Faktoren für Umzugskosten berücksichtigt werden, und beantwortet die Frage, ob sich ein Umzugsservice durch ein Umzugsunternehmen für Sie lohnt und was dieser im Vergleich zum privaten Umzug kosten kann.
Erfahren Sie außerdem, warum Sie mit Umzugspreisvergleich 40 % auf Ihren Umzug sparen und erhalten Sie praktische Tipps, wie Sie darüber hinaus weitere Umzugskosten einsparen können.
Umzugskostenrechner: Wie viel kostet mein Umzug?
Unsere Umzugskosten-Beispiele: Das kosten Umzugsunternehmen
Die folgende Umzugfirma-Kosten-Tabelle zeigt Ihnen die ungefähren Umzugskosten in Relation zu Größe Ihrer Wohnung und der Strecke die die Umzugsfirma zurücklegen muss.
Größe der Wohnung | Lokaler Umzug (ca. 50 km) | Regionaler Umzug (ca. 120 km) | Fern-Umzug (über 500 km) |
ca. 40 m² | 400 bis 900 € | 600 bis 1100 € | 1100 bis 1800 € |
ca. 65 m² | 600 bis 1200 € | 800 bis 1400 € | 1400 bis 2400 € |
ca. 90 m² | 800 bis 1500 € | 1000 bis 1700 € | 1700 bis 3000 € |
ab 120 m² | 1100 bis 2000 € | 1300 bis 2100 € | 2200 bis 3800 € |
Umzugsunternehmen beauftragen oder nicht?
Kosten Umzugsunternehmen wirklich mehr als ein privater Umzug?
Um Umzugsservice-Kosten vergleichen zu können, sollten Sie zunächst Angebote verschiedener Umzugsunternehmen einholen. Über eine Umzugsauktion dauert das nur wenige Minuten und Sie erhalten einen guten ersten Überblick.
Meist liegen die Kosten für ein professionelles Umzugsunternehmen nur wenig über dem, was sie für einzelne Komponenten wie Umzugswagen, Kartons und Verpflegung bei einem privat organisierten Umzug aufbringen müssen.
Dank Ihrem persönlichen Umzugsberater haben Sie außerdem einen Umzugsexperten an Ihrer Seite, der gemeinsam mit Ihnen alle Angebote sichtet, Sie auf weitere Einsparmöglichkeiten hinweist und Sie bei einem reibungslosen Umzug unterstützt.
Umzugskosten im Vergleich: Umzugsunternehmen vs. privater Umzug (Beispielrechnung)
Kosten mit Umzugsfirma
Susanne möchte von einer Zwei-Zimmer-Wohnung in Hamburg nach Berlien umziehen. Mit Umzugspreisvergleich ermittelt sie einen Gesamtpreis von 1.275 € inkl. Montage, Halteverbotszone und einem Versicherungsschutz bis 13.00€
Inkl. Möbelabbau & Aufbau
Versicherungsschutz
Inkl. Halteverbotszone
Umzug in Eigenregie
Würde Susanne in Hamburg selbst einen Transporter mieten und in Berlin zurückgeben, würde sie der Lkw 670 € kosten. Für die Halteverbotszonen kämen noch einmal 250 € hinzu. Außerdem müsste Susanne alle Möbel selbst ab- und wieder aufbauen.
Eigener Möbelabbau & - aufbau
Ohne Versicherungsschutz
Helfer organisieren & verpflegen
Bis zu 40% Umzugsservice-Kosten sparen
Was kostet ein Umzug? Weitere Umzugskosten nicht vergessen!
Bei einem Umzug können schnell zusätzliche Kosten anfallen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, haben wir ein paar Punkte für Sie zusammengefasst, um die Kosten für Ihren Umzug so gering wie möglich zu halten.
Wenn Sie ein Umzugsunternehmen engagieren, kann dieses das Bereitstellen und Packen der Umzugskartons für Sie übernehmen. Entweder gibt die Umzugsfirma die anfallenden Kosten gesondert an oder sie sind bereits im Gesamtpreis enthalten. Sollten Sie Ihren Umzug selbst durchführen, können Sie Umzugskartons entweder kaufen oder mieten. Mit unserem Umzugskartonrechner können Sie Ihren Bedarf ganz einfach ermitteln.
Aber auch anderes Verpackungsmaterial kostet oft mehr, als gedacht. Luftpolsterfolie, Klebeband etc. sollten Sie bei Ihrer Planung der Umzugskosten mit einberechnen.
Wenn Sie Ihren Umzug selbst durchführen, kommen Sie um das Mieten eines Transporters kaum herum. Gehen Sie sicher, dass Sie Ihr Umzugsgut in einer Ladung transportieren können, um unnötige Kosten durch Mehrfahrten zu umgehen. Wenn Sie sperrige oder empfindliche Stücke transportieren müssen, prüfen Sie, ob sich eine Beiladung für Sie lohnt.
Besonders in eng bebauten Stadtgebieten bedarf es der Beantragung einer Halteverbotszone, um ausreichend Parkplätze für alle Umzugshelfer garantieren zu können. So verkürzen sich auch die Transportwege zwischen Umzugswagen und Wohnung.
Ein Halteverbot beantragen Sie am alten und neuen Wohnort beim zuständigen Amt. Die Halteverbotsschilder stellen Umzugsprofis rechtzeitig am Umzugstag vor Ihrem Haus auf. Rechnen Sie mit 90 –150 Euro für die Genehmigung der Halteverbotszone und das Aufstellen der Schilder.
Die Ummeldung in einer anderen Stadt ist in der Regel kostenlos. Zuständig ist das Einwohnermeldeamt oder ein Bürgerbüro der Gemeinde. Für die Ummeldung benötigen Sie neben einem gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass) auch eine Wohnungsgeberbestätigung Ihres neuen Vermieters.
In manchen Fällen verlangt die Behörde eine Gebühr von rund 10 Euro.
Halten Sie unbedingt die Ummeldefrist von 2 Wochen nach dem Umzug ein! Verstreicht diese Frist, drohen Bußgelder von bis zu 500 Euro.
Wenn Sie ein Auto ummelden, veranschlagt die Kfz-Zulassungsstelle eine Gebühr von 20 bis 70 Euro.
Zwischen 20 und 70 Euro sollten Sie für das Ummelden von Strom, Gas und Telefon einplanen.
Mit einem Nachsendeauftrag für ca. 25 Euro wird Ihre Post ein halbes Jahr lang über die alte Adresse weitergeleitet.
Gut zu wissen: Falls Sie mit einem Hund umziehen, müssen Sie das Tier ebenfalls ummelden. Fragen Sie bei der Gemeinde nach, ob das Einwohnermeldeamt oder das Finanzamt zuständig ist.
Abhängig von Ihrem Mietvertrag können kleine Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung anfallen. Meistens handelt sich dabei nur um oberflächliche Maler- und Renovierungsarbeiten, mit denen sich normale Gebrauchs- und Abnutzungsspuren entfernen lassen. Dazu gehören zum Beispiel das Verputzen von Bohrlöchern oder das Streichen von Wänden.
Die Renovierungsarbeiten müssen fachgerecht durchgeführt werden und eine mindestens durchschnittliche Qualität aufweisen – sonst hat der Vermieter das Recht, die Wohnung in diesem Zustand nicht abzunehmen und auf eine Nachbesserung zu bestehen.Aufwendigere Renovierungsaufgaben sowie Reparaturen außerhalb der Wohnung zählen nicht zu den sogenannten Schönheitsreparaturen.
Achtung: Lesen Sie vor dem Umzug in Ihrem Mietvertrag nach, ob Sie vertraglich überhaupt dazu verpflichtet sind, kleine Renovierungsarbeiten zu übernehmen.Auch die Renovierung der neuen Wohnung kann ganz schön ins Geld gehen. Selbst, wenn die neue Wohnung frisch renoviert ist, können Renovierungskosten anfallen – zum Beispiel wenn Sie farbig streichen, tapezieren oder einen neuen Boden verlegen wollen.
Bei einem Umzug sollten Sie sich rechtzeitig über die Höhe der Kaution Ihrer neuen Wohnung informieren und Geld dafür zurücklegen, da es bis zu einem halben Jahr dauern kann, bis Ihr vormaliger Vermieter die alte Kaution zurückzahlt.
Ziehen Sie zudem in eine größere Wohnung, reicht die alte Kaution in den seltensten Fällen aus, um die neue Kaution zu decken. Als grober Richtwert für die Kaution können drei monatl. Nettokaltmieten veranschlagt werden.
Erfahren Sie Wissenswertes zur Mietkaution sowie die rechtlichen Voraussetzungen und Alternativen zur Kautionszahlung.
Wer viel arbeitet, muss ausreichend essen und trinken. Egal ob Umzugsunternehmen oder private Umzugshelfer – Sie sollten den Posten Verpflegungskosten großzügig kalkulieren, da sich das Angebot auch auf die Stimmung während des Umzugs auswirken kann.
Praktische Tipps: So können Sie Umzugskosten sparen
Damit Sie Umzugskosten sparen können, haben wir ein paar wertvolle praktische Tipps für Sie zusammengetragen. Hier lässt sich der eine oder andere Euro einsparen, den Sie bestimmt gut für Ihr Leben in Ihrer neuen Wohnung gebrauchen können.
Wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen wollen, sollten Sie unbedingt unterschiedliche Umzugsangebote vergleichen. Mit einer Umzugsauktion lassen sich dabei bis zu 40 % der Kosten sparen.
Vergleichen Sie die Preise verschiedener Anbieter für Umzugswagen, um den günstigsten Transporter für Ihren Umzug zu finden.
Vereinbaren Sie einen Pauschalpreis für Ihren Umzug mit einem Umzugsunternehmen. So sichern Sie sich gegen spätere Preissteigerungen während des Umzugs ab.
Viele Arbeitgeber unterstützen Sie finanziell, wenn der Umzug berufsbedingt erfolgt. Erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig bei Ihrem Vorgesetzten.
Prüfen Sie genau, zu welchen Renovierungsarbeiten Sie verpflichtet sind. Gegebenenfalls müssen Sie nicht alle vom Vermieter verlangten Schönheitsreparaturen auch durchführen. Überprüfen Sie Ihren Mietvertrag und wenden Sie sich im Zweifelsfall an den Mieterbund.
Kartons und andere Materialien zu leihen, ist wesentlich günstiger als die Neuanschaffung. Fragen Sie im Supermarkt nach Bananenkisten, um die Anzahl der benötigten Umzugskartons zu reduzieren und zu sparen. Informieren Sie sich vorher, wie viele Umzugskartons Sie benötigen.
Umzugskosten von der Steuer absetzen – so geht's
Gründe für einen Umzug gibt es viele. Ganz gleich, ob Sie aus privaten oder beruflichen Gründen umziehen, Geld kostet ein Umzug in jedem Fall. Was viele nicht wissen: Sie können einige Umzugskosten bei der nächsten Steuererklärung geltend machen. Das Bundesumzugskostengesetz regelt, wann und in welcher Höhe Sie Umzugskosten absetzen können. Umzugspreisvergleich erklärt, worauf Sie achten sollten.
Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie die Umzugskosten steuerlich absetzen und als Werbungskosten auszeichnen. Ein berufsbedingter Umzug ist wie folgt definiert:
- Verkürzter Arbeitsweg
Durch den neuen Wohnort sparen Sie für Ihren Arbeitsweg jeweils mindestens eine halbe Stunde ein, insgesamt also eine Stunde täglich. Entscheidend ist dabei die Zeitersparnis und nicht die Wegstrecke. Geben Sie als Fahrtzeit einen Durchschnittswert eines Routenplaners an.
Bei Ehepartnern müssen Sie die jeweiligen Arbeitswege getrennt betrachten. Sie können daher die eingesparte Zeit beider Partner nicht addieren, um gemeinsam auf eine Stunde zu kommen.
- Arbeitsplatzwechsel
Sie treten eine neue Stelle in einer neuen Stadt an oder Ihr Arbeitgeber zieht um? Auch in diesem Fall ist Ihr Umzug beruflich begründet und die Umzugskosten sind damit steuerlich absetzbar. - Verbesserte Arbeitsbedingungen
Verbesserungen der Arbeitsbedingungen erkennt das Finanzamt in Einzelfällen als berufsbedingten Umzugsgrund an. - Rückkehr aus dem Ausland
Sie haben im Ausland gelebt und kehren nun für eine Arbeitsstelle zurück nach Deutschland. Auch dann können Sie Umzugskosten absetzen.
- Verkürzter Arbeitsweg
Im Rahmen der sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie Umzugskosten von der Steuer absetzen, wenn Sie aus privaten Gründen umziehen. Pro Jahr können Sie 20 % Ihrer Umzugskosten steuerlich geltend machen, jedoch maximal 4.000 Euro.
Wenn Sie beispielsweise nach einem Unfall oder aufgrund einer Behinderung aus gesundheitlichen Gründen umziehen müssen, können Sie die Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kosten einen zumutbaren Eigenanteil übersteigen und Sie ein ärztliches Attest vorlegen.
Wenn Sie Ihre Umzugskosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben von der Steuer absetzen möchten, müssen Sie für die meisten Posten Ihrer Steuererklärung die entsprechenden Belege beifügen. Ausgaben ohne Belege können Sie pauschal absetzen. Anspruch auf die Umzugskostenpauschale besteht nur, wenn Sie beruflich bedingt umziehen.
Beim Finanzamt können Sie nach aktueller Regelung die Kosten für den Transport, die Kosten für die Reparatur von Transportschäden, Maklergebühren bei Mietimmobilien (nicht beim Erwerb von Wohneigentum), 30 Cent je Kilometer für die Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen und doppelte Mietzahlungen für bis zu sechs Monate absetzen.
Wenn Sie Ihr neues Zuhause renovieren oder neue Einrichtungsgegenstände anschaffen, können Sie die jeweiligen Kosten nicht steuerlich geltend machen. Ohne einen Einzelnachweis erbringen zu müssen, können Sie die nachfolgenden Posten pauschal in der Steuer absetzen. Beachten Sie allerdings, dass Sie Umzugskosten nur dann absetzen können, wenn Ihnen diese auch tatsächlich entstanden sind. Übernimmt beispielsweise Ihr Arbeitgeber die Kosten für ein Umzugsunternehmen, können Sie diese Kosten nicht von der Steuer absetzen.
Zu den Ausgaben, die Sie mit der Umzugskostenpauschale absetzen können, gehören:
- Änderung Ihres Telefonanschlusses
- Ummelden Ihres Autos und weitere Ummeldegebühren
- Renovierung und Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung
- Ändern von Vorhängen
- Trinkgelder und Verpflegung der Umzugshelfer
- Einbau von Küchen und anderen elektrischen Geräten
- Fachgerechtes Anbringen von Lampen und weitere elektrische Installationen